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RK-004HochAnbieterPräventiv

Zugänglichkeit der Protokolle für zuständige Behörden

Anbieter müssen sicherstellen, dass Ereignisprotokolle zuständigen nationalen Behörden und Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zugänglich sind, mit Verfahren zur sicheren und zeitnahen Offenlegung relevanter Protokollaufzeichnungen.

Artikel:Article 12(2)Article 21

Nachweisbeispiele

  • Authority access procedure
  • Log export capability demonstration
  • Secure disclosure protocol

Normen

ISO 42001:2023 §9.1

Erweitern Sie, wenn Nachweise rechtskräftig sein müssen.

Der kostenlose Fragebogen liefert erste Signale. Die Vollständige Bewertung verwandelt reale Systemdaten in einen auditierten Entscheidungsnachweis: Faktenextraktion, Komponententrennung, Nachweise, nationale Vorgaben und ein prüffähiges Dossier.

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Zugänglichkeit der Protokolle für zuständige Behörden (RK-004) | AZComply Controls