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RM-010MittelAnbieterPräventiv

Risikkommunikation an Interessengruppen

Anbieter müssen relevante Risikoinformationen an Betreiber, betroffene Personen und zuständige Behörden kommunizieren, soweit erforderlich, einschließlich Risikozusammenfassungen in Gebrauchsanweisung und technischer Dokumentation.

Artikel:Article 9(2)(d)Article 13

Nachweisbeispiele

  • Stakeholder risk communication plan
  • Risk summary in user documentation
  • Authority notification procedures

Normen

ISO 42001:2023 §7.4

Erweitern Sie, wenn Nachweise rechtskräftig sein müssen.

Der kostenlose Fragebogen liefert erste Signale. Die Vollständige Bewertung verwandelt reale Systemdaten in einen auditierten Entscheidungsnachweis: Faktenextraktion, Komponententrennung, Nachweise, nationale Vorgaben und ein prüffähiges Dossier.

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Risikkommunikation an Interessengruppen (RM-010) | AZComply Controls