Skip to main content
Risk ClassificationArticle 3(40)Article 5(1)(g)Annex III Section 1

Biometrische Kategorisierung

Die Zuordnung natürlicher Personen zu bestimmten Kategorien auf Grundlage ihrer Biometriedaten, wie Geschlecht, Alter, Haarfarbe, Augenfarbe, Tätowierungen, Verhaltens- oder Persönlichkeitsmerkmale oder sonstige Merkmale. Das Ableiten sensibler Kategorien (Rasse, politische Meinung usw.) ist nach Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz g) verboten.

Erweitern Sie, wenn Nachweise rechtskräftig sein müssen.

Der kostenlose Fragebogen liefert erste Signale. Die Vollständige Bewertung verwandelt reale Systemdaten in einen auditierten Entscheidungsnachweis: Faktenextraktion, Komponententrennung, Nachweise, nationale Vorgaben und ein prüffähiges Dossier.

Kostenlose Risikovorschau starten
Biometrische Kategorisierung — EU AI Act Glossary | AZComply