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National LawBetrVG §87(1)(6)AI Act Article 70

Bundesnetzagentur

Die deutsche Bundesnetzagentur, benannt als nationale Marktüberwachungsbehörde für den EU AI Act in Deutschland. Arbeitet zusammen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI). KI-Monitoringsysteme an deutschen Arbeitsplätzen erfordern Mitbestimmung mit dem Betriebsrat gemäß BetrVG §87(1)(6).

Erweitern Sie, wenn Nachweise rechtskräftig sein müssen.

Der kostenlose Fragebogen liefert erste Signale. Die Vollständige Bewertung verwandelt reale Systemdaten in einen auditierten Entscheidungsnachweis: Faktenextraktion, Komponententrennung, Nachweise, nationale Vorgaben und ein prüffähiges Dossier.

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Bundesnetzagentur — EU AI Act Glossary | AZComply