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GPAIArticle 25

Nachgelagerter Anbieter

Ein Anbieter eines KI-Systems, der ein KI-Modell für allgemeine Zwecke in sein System integriert. Artikel 25 verteilt die Verantwortlichkeiten zwischen Anbietern von GPAI-Modellen und nachgelagerten Anbietern, einschließlich über die technische Dokumentation des Modells übertragener Pflichten.

Erweitern Sie, wenn Nachweise rechtskräftig sein müssen.

Der kostenlose Fragebogen liefert erste Signale. Die Vollständige Bewertung verwandelt reale Systemdaten in einen auditierten Entscheidungsnachweis: Faktenextraktion, Komponententrennung, Nachweise, nationale Vorgaben und ein prüffähiges Dossier.

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Nachgelagerter Anbieter — EU AI Act Glossary | AZComply