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GovernanceArticle 65

Europäischer KI-Ausschuss

Ein gemäß Artikel 65 eingerichtetes unabhängiges Beratungsgremium, bestehend aus einem Vertreter jeder nationalen zuständigen Behörde der Mitgliedstaaten. Berät die Kommission und die nationalen Behörden, gibt Stellungnahmen und Empfehlungen ab und koordiniert eine einheitliche Anwendung der Verordnung.

Erweitern Sie, wenn Nachweise rechtskräftig sein müssen.

Der kostenlose Fragebogen liefert erste Signale. Die Vollständige Bewertung verwandelt reale Systemdaten in einen auditierten Entscheidungsnachweis: Faktenextraktion, Komponententrennung, Nachweise, nationale Vorgaben und ein prüffähiges Dossier.

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Europäischer KI-Ausschuss — EU AI Act Glossary | AZComply