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Risk ClassificationArticle 3(38)Annex III Section 1

Nachträgliche Fernidentifizierung

Eine Fernidentifizierung, die mit wesentlicher Verzögerung durchgeführt wird — d. h. nachdem die Biometriedaten erfasst wurden — und die von Strafverfolgungsbehörden für retrospektive Ermittlungen genutzt wird, vorbehaltlich besonderer Bedingungen und einer vorherigen justiziellen oder administrativen Genehmigung.

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Nachträgliche Fernidentifizierung — EU AI Act Glossary | AZComply