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DG-001KritischAnbieterPräventiv

Qualitätsanforderungen an Trainingsdaten

Artikel 10 Absatz 3 verlangt, dass Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze Datengovernance-Praktiken unterliegen, die Relevanz, Repräsentativität und Fehlerfreiheit sicherstellen, soweit nach dem Bestimmungszweck möglich.

Artikel:Article 10(3)Article 10(2)(a)

Nachweisbeispiele

  • Training data quality policy
  • Data quality inspection report
  • Acceptance criteria documentation

Normen

ISO 42001:2023 §8.2ISO/IEC 5259

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Qualitätsanforderungen an Trainingsdaten (DG-001) | AZComply Controls