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DG-004HochAnbieterDetektiv

Bewertung der Datenrepräsentativität

Artikel 10 Absatz 3 verlangt, dass Trainingsdaten für die vorgesehene Population und den Verwendungskontext ausreichend repräsentativ sind; Anbieter müssen die demografische und situative Abdeckung der Trainingsdaten dokumentieren.

Artikel:Article 10(3)Article 10(2)(e)

Nachweisbeispiele

  • Representativeness analysis report
  • Coverage matrix by demographic group
  • Gap analysis findings

Normen

ISO 42001:2023 §8.2ISO/IEC 24027

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Bewertung der Datenrepräsentativität (DG-004) | AZComply Controls