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TR-003HochAnbieterPräventiv

Offenlegung von Leistungskennzahlen gegenüber Betreibern

Die Gebrauchsanweisung muss die Leistungskennzahlen enthalten, für die das System ausgelegt wurde, und das vom Anbieter zugesicherte Genauigkeitsniveau, damit Betreiber prüfen können, ob das System ihren betrieblichen Anforderungen entspricht.

Artikel:Article 13(3)(b)(ii)Article 15

Nachweisbeispiele

  • Published accuracy metrics table
  • Performance specification in IFU
  • Benchmark condition descriptions

Normen

ISO 42001:2023 §8.3

Erweitern Sie, wenn Nachweise rechtskräftig sein müssen.

Der kostenlose Fragebogen liefert erste Signale. Die Vollständige Bewertung verwandelt reale Systemdaten in einen auditierten Entscheidungsnachweis: Faktenextraktion, Komponententrennung, Nachweise, nationale Vorgaben und ein prüffähiges Dossier.

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Offenlegung von Leistungskennzahlen gegenüber Betreibern (TR-003) | AZComply Controls