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DG-010MittelAnbieterPräventiv

Richtlinie zur Datenspeicherung und -löschung

Anbieter müssen Speicherfristen für Trainings- und Betriebsdaten festlegen und dokumentieren, mit Löschverfahren, die den DSGVO-Grundsätzen der Speicherbegrenzung entsprechen und die Erfüllung Betroffenenrechte ermöglichen.

Artikel:Article 10(2)Article 12(1)

Nachweisbeispiele

  • Data retention schedule
  • Deletion procedure documentation
  • Data subject rights response log

Normen

ISO 42001:2023 §8.2ISO/IEC 27701:2019

Erweitern Sie, wenn Nachweise rechtskräftig sein müssen.

Der kostenlose Fragebogen liefert erste Signale. Die Vollständige Bewertung verwandelt reale Systemdaten in einen auditierten Entscheidungsnachweis: Faktenextraktion, Komponententrennung, Nachweise, nationale Vorgaben und ein prüffähiges Dossier.

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Richtlinie zur Datenspeicherung und -löschung (DG-010) | AZComply Controls