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PM-009HochAnbieter & BetreiberPräventiv

Kooperationsprotokoll für die Marktüberwachung

Anbieter und Betreiber müssen Protokolle für die Zusammenarbeit mit den nationalen Marktüberwachungsbehörden bei Marktüberwachungsaktivitäten erstellen, einschließlich Datenaustausch, Vor-Ort-Zugangsregelungen und Reaktionszeitzusagen.

Artikel:Article 21Article 72(2)Article 74

Nachweisbeispiele

  • Surveillance cooperation protocol document
  • Point of contact designation record
  • Data access agreement with authority

Normen

Article 74 EU AI Act

Erweitern Sie, wenn Nachweise rechtskräftig sein müssen.

Der kostenlose Fragebogen liefert erste Signale. Die Vollständige Bewertung verwandelt reale Systemdaten in einen auditierten Entscheidungsnachweis: Faktenextraktion, Komponententrennung, Nachweise, nationale Vorgaben und ein prüffähiges Dossier.

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Kooperationsprotokoll für die Marktüberwachung (PM-009) | AZComply Controls