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CA-004HochAnbieterPräventiv

Anbringung der CE-Kennzeichnung

Artikel 48 verlangt, dass Anbieter die CE-Kennzeichnung an Hochrisiko-KI-Systemen anbringen, die die Konformitätsbewertung erfolgreich durchlaufen haben, um zu bestätigen, dass das System die anwendbaren Anforderungen der EU-KI-Verordnung erfüllt und für das Inverkehrbringen auf dem EU-Markt geeignet ist.

Artikel:Article 48(1)Article 48(2)

Nachweisbeispiele

  • CE marking affixation record
  • CE mark on product/documentation
  • Marking compliance check

Normen

Article 48 EU AI ActRegulation (EC) 765/2008

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Anbringung der CE-Kennzeichnung (CA-004) | AZComply Controls