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CA-006HochAnbieterPräventiv

Auswahl und Beauftragung einer notifizierten Stelle

Wenn eine Drittbewertung erforderlich ist, müssen Anbieter eine notifizierte Stelle auswählen, die von einem Mitgliedstaat für die entsprechende Anhang-III-Kategorie ordnungsgemäß benannt wurde, ihren Akkreditierungsstatus überprüfen und die Beauftragung vor Beginn der Bewertung formalisieren.

Artikel:Article 43(1)Article 44

Nachweisbeispiele

  • Notified body accreditation verification
  • Assessment contract
  • NANDO database entry confirmation

Normen

Article 44 EU AI ActAnnex VII EU AI Act

Erweitern Sie, wenn Nachweise rechtskräftig sein müssen.

Der kostenlose Fragebogen liefert erste Signale. Die Vollständige Bewertung verwandelt reale Systemdaten in einen auditierten Entscheidungsnachweis: Faktenextraktion, Komponententrennung, Nachweise, nationale Vorgaben und ein prüffähiges Dossier.

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Auswahl und Beauftragung einer notifizierten Stelle (CA-006) | AZComply Controls