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TransparencyArticle 50(2)

KI-generierte Inhalte

Von einem KI-System erzeugter Text, Bilder, Audio oder Video. Nach Artikel 50 müssen Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte generieren, sicherstellen, dass Ausgaben als künstlich generiert gekennzeichnet sind, wo technisch machbar in maschinenlesbaren Formaten.

Erweitern Sie, wenn Nachweise rechtskräftig sein müssen.

Der kostenlose Fragebogen liefert erste Signale. Die Vollständige Bewertung verwandelt reale Systemdaten in einen auditierten Entscheidungsnachweis: Faktenextraktion, Komponententrennung, Nachweise, nationale Vorgaben und ein prüffähiges Dossier.

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KI-generierte Inhalte — EU AI Act Glossary | AZComply