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TransparencyArticle 50(3)

Informationspflicht bei biometrischer Kategorisierung

Die Pflicht nach Artikel 50 Absatz 3 für Betreiber von Systemen zur biometrischen Kategorisierung, die dem System ausgesetzten natürlichen Personen über seinen Betrieb zu informieren, getrennt vom Verbot sensibler biometrischer Kategorisierung nach Artikel 5.

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Informationspflicht bei biometrischer Kategorisierung — EU AI Act Glossary | AZComply